Während zu den allgemeinen Krankenhausleistungen nur die Behandlung durch den diensthabenden Arzt gehört, können Patienten bei ärztlichen Wahlleistungen eine persönliche Behandlung durch die Wahlärzte im Krankenhaus vereinbaren. Wahlärzte sind die Ärzte, die besondere Qualifikationen und Erfahrungen in ihrem medizinischen Gebiet haben. In der Regel sind das die Chefärzte.
- Wenn aus medizinischen Gründen ein Einzelzimmer oder eine Chefarztbehandlung geboten ist, darf das Krankenhaus dies nicht als Wahlleistung in Rechnung stellen.
- Medizinische Wahlleistungen müssen den fachlich anerkannten Standards in der Medizin entsprechen.
Sofern Sie eine Chef- bzw. Wahlarztbehandlung vereinbaren, muss der Arzt Sie behandeln, der in der Wahlleistungsvereinbarung genannt ist. Nur in Ausnahmefällen darf der Chef- bzw. Wahlarzt bestimmte Tätigkeiten an andere Ärzte oder ärztliches Hilfspersonal delegieren. Kann der Chefarzt, der im Vertrag festgelegt wurde, Sie nicht behandeln, müssen Sie darüber rechtzeitig informiert werden. Sie haben außerdem das Recht, die Vereinbarung zu kündigen.
Wenn schon vor Abschluss der Wahlleistungsvereinbarung klar ist, dass der Chefarzt am besagten Behandlungstag nicht da ist, ist keine wahlärztliche Behandlung möglich. Es sei denn, Sie stimmen ausdrücklich der Behandlung durch den namentlich genannten Stellvertreter oder die Stellvertreterin zu. Sie können für diesen Zeitraum aber auch einen Vertrag mit einem anderen Arzt Ihrer Wahl abschließen. Alternativ müssen Sie die Möglichkeit bekommen, ganz auf die Wahlleistung zu verzichten oder die Behandlung bis zur Rückkehr des Chefarztes zu verschieben.
Sollte der Chefarzt unvorhergesehen nicht da sein (z.B. durch Krankheit), darf die Behandlung nur durch seinen in der Wahlleistungsvereinbarung genannten Vertreter ausgeführt werden. In diesem Fall müssen in der Wahlleistungsvereinbarung die Namen sämtlicher Stellvertreter und bestenfalls der jeweiligen Zuständigkeitsbereiche aufgeführt sein. Zudem muss das Krankenhaus Sie darüber möglichst frühzeitig informieren.