Foto: sepy / Fotolia IGeL: Ihre Rechte als Patient Viele Patienten fühlen sich ratlos, hilflos oder machtlos, wenn sie einem Arzt gegenüber sitzen und über eine Zusatzleistung entscheiden sollen, die sie privat bezahlen müssen. Hier erfahren Sie, welche Rechte Sie als Patient bei IGeL-Leistungen haben und welche Pflichten der Arzt erfüllen muss.mehr Foto: Free-Photos / Pixabay Wenn der Arzt die Kassenleistung verweigert Sie sollen nur dann einen Arzt-Termin bekommen oder behandelt werden, wenn Sie ein IGeL in Anspruch nahmen? Das ist nicht zulässig. Kassen- und Privatleistungen dürfen nicht gekoppelt werden.mehr Foto: Schlierner / Fotolia Überhöhte Rechnung beim Arzt: Das können Sie tun Bei einer Individuellen Gesundheitsleistung (IGeL) müssen Ärztinnen und Ärzte die voraussichtlichen Kosten vorab angeben. Wird es am Ende deutlich teurer, müssen Patient:innen das nicht hinnehmen.mehr Foto: Robert Kneschke / stock.adobe.com Schriftliche Ablehnung einer IGeL Manche Ärzte verlangen von ihren Patienten, beim „Nein“ zu einer IGeL ein sogenanntes Verzichtsformular unterschreiben. Dazu sind Patienten aber nicht verpflichtet.mehr Foto: Stockfotos-MG / Fotolia Aufklärung über IGeL-Kosten erst nach der Behandlung Wenn Ihr Arzt Sie als gesetzlich Versicherte:r erst nach einer Untersuchung darauf hingewiesen hat, dass Sie diese selbst bezahlen müssen, hält er sich nicht an die geltenden Regeln. Er muss Sie vor Beginn einer Untersuchung darauf hinweisen.mehr Foto: kurkestutis / Fotolia IGeL: Keine Vorkasse bei Selbstzahlerleistungen Wenn Sie beim Arzt eine Individuelle Gesundheitsleistung, kurz: IGeL, in Anspruch nehmen, müssen Sie weder vorab bezahlen noch eine Anzahlung leisten. Vielmehr muss der Arzt oder die Ärztin Ihnen eine Rechnung ausstellen – und zwar nach der Behandlung.mehr